Donnerstag, 09.09.2010
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Das Tode-Zeichen ist patentrechtlich geschützt!
 
Das unbefugte Benutzen, Herstellen, Kopieren, Anbieten, Verkaufen oder Veröffentlichen des Tode-Symbols, egal ob in seiner originalen oder in einer abgewandelten Form, ist strengstens untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Dies gilt selbstverständlich auch für Veröffentlichungen im Internet.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 10. Oktober 2009 um 20:26 Uhr